Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 23.09.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.10. Abstimmung über Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.09.2023, 12:41 |
D1: Nachwahl Landesvorstand
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) beschließt die Tagesordnung um den Punkt
„Nachwahl Landesvorstand“ zu ergänzen und damit eine Nachwahl auf zwei vakante
Beisitzer*innenplätze im Landesvorstand zu ermöglichen. Die Nachwahl umfasst
einen Frauen* und einen offenen Beisitzer*innenplatz. Die Amtszeit der
nachzuwählenden Mitglieder dauert bis zur turnusgemäßen Neuwahl des gesamten
Landesvorstandes im Herbst 2024.
Begründung
Inhaltliche Begründung des Antrags
"Der Landesvorstand vertritt Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern nach innen und außen. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes auf Grundlage der Beschlüsse der übergeordneten Landesgremien." (§ 14 Abs. 1 Satzung LV MV)
Neben den aktuellen politischen Herausforderungen durch multiple Krisen (Klima, Krieg, Demokratiefeinde) stehen uns Grünen MV bis 2026 jährlich relevante Wahlen bevor (Kommunal- und Europawahl 2024, Bundestagswahl 2025, Landtagswahl 2026). Die inhaltliche, strukturelle und politische Vorbereitung des Landesverbands ist eine immens wichtige Aufgabe, die sich dem Landesvorstand zusammen mit den Kreisverbänden und Landesarbeitsgemeinschaften stellt. Dazu gehört auch die kritisch-konstruktive Begleitung der Arbeit unserer Landtagsfraktion, die als eine der beiden kleinsten Oppositionsparteien mit fünf Mandaten einen strukturellen Nachteil gegenüber anderen Fraktionen der Opposition und der Landesregierung hat. Alle vereint der Anspruch die bündnisgrünen Ziele in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar(er) zu machen und auch im ländlichen Raum als verlässliche politische Größe "vor Ort" zu sein. Dies erfordert auch eine Vernetzung mit den Parteistrukturen und Netzwerken auf Bundesebene bzw. den anderen Landesverbänden.
Diese Aufgaben obliegen einem Landesvorstand mit teilprofessionalisieren Landesvorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Mitgliedern.
Mit dem Rücktritt von Imre Seif und Andrea Sadelberg fehlen personelle Ressourcen in den beschriebenen politischen Prozessen. Eine Nachwahl ist aus Sicht des Landesvorstands unerlässlich und sollte möglichst zeitnah erfolgen um sich mit voller wo*menpower den Herausforderungen gemeinsam mit euch zu stellen. Sowohl Imre als auch Andrea haben sich bewusst für den Rücktritt (anstatt einer längeren Ruhephase) entschieden, um die Arbeit durch einen vollzähligen Landesvorstand durch eine Nachwahl zu ermöglichen.
Vorm Ende der Amtszeit des Landesvorstands (09/2024) ist, nach aktueller Lage, keine weitere Landesdelegiertenkonferenz geplant. Da der Landesvorstand a) mit Blick auf die Finanzen des Landesverbands und b) den Belastungen der Kreisverbände im 1. Halbjahr 2024 durch die Kommunalwahl, geplant hat, im Frühjahr 2024 einen Landesdelegiertenrat ("Kleiner Parteitag") anzusetzen. Die kommende Landesdelegiertenkonferenz am 23.09. ist somit der letzte Zeitpunkt für eine Nachwahl.
Rechtliche Bewertung des Antrags: Aus Sicht des Landesvorstands lässt die Satzung in einem Umkehrschluss das mit dem Antrag gewünschte Vorgehen zu. Die Satzung untersagt ausdrücklich Satzungsänderungen und Abwahlanträge durch Dringlichkeitsanträge, d.h. alle anderen Anträge (z.B. Anpassung der Tagesordnung) sind erlaubt. Der Landesvorstand sieht - im Vergleich zu einer Abwahl - auch keinen erhöhten Schutzbedarf im Rahmen einer Nachwahl. Da im Rahmen einer Nachwahl Kandidatur und Gegenkandidaturen möglich sind, die Kandidat*innen sich vorstellen können und auch das Wahlergebnis selbst sein könnte, dass niemand gewählt wird.
Begründung der Dringlichkeit
Die Rücktritte von Imre Seif (am 14.08.) und Andrea Sadelberg (am 28.08.) aus dem Landesvorstand erfolgten mitten in den Sommerferien/der politischen Sommerpause aus privaten bzw. beruflichen Gründen.
Zum Zeitpunkt des 1. Rücktritts (Imre) war die satzungsgemäße Ladung (6 Wochen vor der LDK => 11.08.) bereits erfolgt und der Landesvorstand hatte einen vorläufigen Vorschlag zur Tagesordnung vorgelegt. Zudem befanden sich zahlreiche Mitglieder aus Landesvorstand und Landesgeschäftsstelle im Urlaub, was eine Bewertung der Folgeschritte des Rücktritts zeitlich verzögerte.
Der Landesvorstand hat sich nach einer ersten Einschätzung durch einen Umlaufbeschluss entschieden, einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung zu stellen und in diesem Zusammenhang in der Sitzung ausführlich zu berichten und die Entscheidung für/gegen die Aufnahme des Tagesordnungspunkte der Versammlung zu überlassen. Die Geschäftsordnung der LDK sieht ausdrücklich vor, dass die vorläufige Tagesordnung auf Antrag eines Delegierten mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten ergänzt werden kann. Über den 1. Rücktritt und das Vorhaben die Tagesordnung zu erweitern, wurden die Kreisvorstände am 23.08.2023 durch den Landesvorsitzenden Ole Krüger per Mail informiert.
Mit dem 2. Rücktritt (Andrea) am 28.08.2023 hat sich die Bedeutung einer Nachwahl nochmals erhöht. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist für eigenständige Anträge zur LDK bereits abgelaufen, sie endete satzungsgemäß am 25.08.2023, 23.59 Uhr.
Die Landesvorsitzende Katharina Horn informierte am 31.08. die Kreisvorstände per Mail über den 2. Rücktritt.
Die Informiertheit der Kreisvorstände äußerte sich u.a. darin dass einerseits aus zwei Kreisverbänden kritisch-konstruktive Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Prozess der Nachwahl kamen. Andererseits wurde in mind. einem Kreisverband über die Rücktritte im Landesvorstand bei einer Kreismitgliederversammlung informiert und das Votum für eine Kandidatur vergeben.
In der weiteren Befassung und auf Grundlage einer Einschätzung durch das Justiziariat des Bundesverbands hat sich der Landesvorstand, wiederum per Umlaufverfahren, entschieden zeitnah einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, und die Mitglieder, Kreisvorstände und (Ersatz-)Delegierten über Selbigen zu informieren. Dadurch ergibt sich für die Parteigliederungen und Mitglieder die Möglichkeit sich zur Nachwahl zu beraten, die Einreichung von Kandidaturen zu prüfen und vorzubereiten (z.B. Voten vergeben).
Unterstützer*innen
- Ingrid Mattern (KV Schwerin)
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