Die Satzung setzt als Stichtag zur Festsetzung der Delegiertenzahlen derzeit den "31.12. des Vorjahres" fest. Valide Mitgliederzahlen zu diesem Stichtag liegen in der Regel Mitte/Ende Februar des Folgejahres vor, da die Kreisverbände noch Ein- und Austritte rund um den Jahreswechsel administrieren müssen. Der Bundesverband erhebt deshalb die offiziellen Mitgliedszahlen jeweils am 15.02. zum Stichtag 31.12. mit einem Nacherfassungszeitraum von 46 Tagen.
Unter Berücksichtigung der Ladungsfristen (Ankündigung 12 Wochen vor der LDK, Einladung 6 Wochen vor der LDK) sind valide Delegiertenzahlen für Parteitage im 1. Quartal eines Jahres mit der aktuellen Regelung nicht zu berechnen. Beispiel: für eine LDK Mitte Januar eines Jahres, müsste Ende November/Anfang Dezember des Vorjahres eingeladen werden, sprich ca. 4-5 Wochen bevor der Stichtag zur Berechnung liegt.
Mit der vorgeschlagenen Änderung, die auch der Berechnung zur Delegiertenzahl bei Bundesdelegiertenkonferenzen entspricht, gäbe es frühzeitig verlässliche Delegiertenzahlen auch für Parteitage, die im 1. Quartal eines Jahres stattfinden. Zudem erleichtert es, aus Perspektive des LV, eine frühzeitige Buchung von Räumen, da die benötigte Hallengröße frühzeitig feststeht.
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Hilmar Wenck:
Denis Wermuth: