Änderungsanträge zu selbstständigen (Satzungs-)Anträgen können von den Antragsteller*innen komplett übernommen oder nach Einigung mit den Änderungsantragssteller*innen modifiziert übernommen werden. Dieser inhaltliche Aushandlungsprozess von Seiten der Antragsteller*innen, dessen Antrag bereits vier Wochen vorher eingereicht und drei Wochen vorher veröffentlicht wurde benötigt Zeit. Es ist ein Gebot parteiinterner Fairness, dass Antragsteller*innen nicht erst auf der betreffenden LDK gezwungen werden sich zu teilweise tiefgreifenden inhaltlichen Änderungsanträgen verständigen und positionieren zu müssen. Zudem ist die LDK das höchste beschlussfassende Gremium, welches aus Delegierten besteht. Sie müssen die Möglichkeit haben sich eine Meinung zu den Änderungsanträgen zu bilden und diese ggfls. mit ihren Kreisverbänden zu besprechen. „Last minute“ eingereichte Änderungsanträge werden, so sie (modifiziert) übernommen werden, oftmals gar nicht von den Delegierten wahrgenommen oder aber, wenn sie nicht (modifiziert) übernommen werden, haben die Delegierten kaum eine Chance sich Feedback von den nicht angereisten Kreisverbandsmitgliedern zu holen, die sie vertreten wollen. Das bisherige Fehlen einer Frist für Änderungsanträge begünstigt parteiintern Intransparenz. Diese Satzungsänderung schafft Transparenz und gibt den Orts- und Kreisverbänden, den Parteigremien, den Antragsteller*innen, als auch dem Präsidium die Möglichkeit der inhaltlichen Vorbereitung und eröffnet die Chance sich angemessen mit den Änderungsanträgen auseinanderzusetzen.
Eine Frist von sieben Tagen für Änderungsanträge sind bereits gut erprobt für die Landesparteitage unerer Freund*innen in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westphalen, und Schleswig-Holstein. In Berlin gibt es sogar eine Frist von Änderungsanträgen von 8 Tagen.
Kommentare
Rebecca Laubach:
Die Anträge werden nur 3 Wochen vor der LDK hochgeladen, für die Mitglieder bedeutet das nach der neuen Änderung, dass sie nur 2 Wochen Zeit haben, die Anträge zu lesen, Änderungsanträge zu entwerfen und weitere Mitglieder zu finden, die den Antrag unterstützen. Bei uns im KV werden einige Delegierte voraussichtlich erst wenige Tage vor der LDK delegiert werden, denen bleibt dann nur noch ja oder nein, Gestaltungsmöglichkeiten darüber hinaus haben sie keine mehr. Dass Mitglieder die Anträge lesen würden, auch wenn sie nicht wissen, ob sie delegiert werden, erscheint mir unwahrscheinlich.
Im Übrigen gilt das dann auch für den Fall, dass Anträge fehlerhaft gestellt wurden, der Fehler aber erst auf der LDK auffällt und nicht offensichtlich ist. Wenn also z.b. ein Nicht vergessen wird, die Regel aber auch ohne das Nicht Sinn ergibt , nur eigentlich von den Antragsstellern das Gegenteil gemeint war.
Wenn die Delegierten das Gefühl haben, sich nicht ausreichend mit dem Änderungsantrag auseinander setzen zu können, haben sie jederzeit die Möglichkeit, den Tagesordnungspunkt auf die nächste LDK zu verschieben.
Ole Krüger:
grundsätzlich muss ja niemand Delegiert sein um Änderungsanträge zu stellen. Diese Möglichkeit haben alle Mitglieder. Aber ich gebe dir Recht, dass Mitglieder eher dazu neigen sich mit den Anträgen zu beschäftigen, wenn sie delegiert wurden. Aber müssten wir dann nicht eher darüber diskutieren, wie wir es mit den Kreisverbänden hinbekommen, dass Delegierte eben nicht erst kurz vor der LDK gewählt werden?! Vielleicht braucht es eine Anmeldefrist für LDK-Delegierten?
Wenn es um "Flüchtigkeitsfehler" geht, dann reden wir ja von unstrittigen Sachen. Die können Antragsteller*innen (bevor der Antrag verhandelt wurde) noch eigenständig ändern. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass Flüchtigkeitsfehler früher auffallen, wenn sich die Delegierten nicht erst auf der Zugfahrt zur LDK mit den Anträgen auseinandersetzen. Da ist eine Frist für Änderungsanträge sehr hilfreich. Bislang macht es - nach der jetzigen Praxis - keinen Sinn sich mehrere Tage vor der LDK mit Änderungsanträgen zu beschäftigen, weil die Masse der Änderungsanträge oftmals eh erst am Vormittag der LDK gestellt werden.
Hannes Damm:
Ole Krüger:
du hast ganz Recht. Es sind nicht alle Berufspolitiker*innen. Das gilt aber nicht nur für diejenigen, die Änderungsanträge stellen, sondern auch für die, die sich Wochen vorher dran gemacht haben die Anträge zu erarbeiten. Auch die sollten die Möglichkeit haben sich eingehend ... ohne Zeitdruck ... mit den Änderungsanträgen zu beschäftigen, Kontakt mit den Steller*innen von Änderungsanträgen aufzunehmen und über eventuell-mögliche Kompromisse zu reden.
Wie soll dass gehen, wenn die Änderungsanträge ... und das sind ja auch gerne mal mehr als nur einer ... erst kurz vor der Behandlung des Antrages eingereicht werden. Und wie sollen die "last-Minute"-Änderungen/modifizierten Übernahmen dann an über 100 Delegierte kommuniziert werden? Wann sollen die die Zeit haben, dass nachvollziehen zu können?
Ganz zu schweigen von den ehrenamtlichen Mitglieder im Präsidium und am Protokolltisch, die alles auf dem Schirm haben müssen, während die Versammlung bereits läuft?
Momentan ist die gängige Praxis sehr bequem für die Mitglieder, die sich auf der Zugfahrt zur LDK mit den Anträgen beschäftigen. Alle anderen müssen darunter leiden.
Ingrid Mattern:
Exkurs: Im Landtag können Änderungsanträge bis zum Schluss der Beratung des Gegenstandes gestellt werden gemäß § 57 GO LT M-V.
Das diese Regelung des Landtags für eine LDK zu weit geht ist einleuchtend, insofern bietet sich eine Regelung an, die den lebendigen Diskurs ermöglicht bei gleichzeitiger Organisierbarkeit.