Der Geschäftsführende Ausschuss besteht aus den beiden gewählten Landesvorsitzenden, sowie dem/der Landesschatzmeister*in. Diese drei müssen alle Verträge oder Vertragsänderungen unterschrieben, damit diese rechtskräftig werden. Sollte eine*r dieser gewählten Personen ausfallen, wäre der Geschäftsführende Vorstand erst wieder handlungsfähig, wenn auf einer Landesdelegiertenkonferenz eine Nachwahl erfolgreich durchgeführt ist. Dies kann aber einige Monate dauern. Dieser Änderungsantrag, zusammen mit dem Antrag S-Ä6 werden im Falle ihrer Annahme eine Regelungslücke schließen und den verbliebenen Landesvorstand autorisieren selbstständig eine Vertretung bis zur nächsten LDK zu benennen. (ÄA ist sachlich verbunden mit S-Ä6)
Satzungsänderung: | Satzung Bündnis 90/DIE GRÜNEN MV (Grundlage für ÄA) |
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Antragsteller*in: | Katharina Horn (KV Vorpommern-Greifswald) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.08.2023, 18:39 |
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