Änderungen von L1 zu L1
Ursprüngliche Version: | L1 (Version 27) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.09.2023, 11:28 |
Neue Version: | L1 (Version 28) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 27.09.2023, 16:14 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 330 bis 347:
Ein anderer Grund für die noch niedrigen Anmeldungen an E-Autos sind die hohen Anschaffungskosten. Unser Bundesland ist noch immer das Land mit den durchschnittlich geringsten Einkommen. Die Umstellung auf den CO2-neutralen Verkehr wird uns nicht gelingen, wenn nur Wohlhabende sich die Anschaffung eines E-Autos leisten können. Wir sind der festen Überzeugung, dass es möglich ist, bis 2030 das gesamte Land an einen kostengünstigen öffentlichen Verkehr anzubinden und schadstoffarme Mobilität für jeden Menschen, egal wo er wohnt, zu ermöglichen. Deswegen wollen wir, dass das Land eine nachhaltige Mobilitätsgarantie gibt und endlich eine Erreichbarkeit für alle Menschen im Land sicherstellt. Alle Einwohner*innen, deren Ortslagen zum 1.9.2030 immer noch nicht über eine mindestens stündliche Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr verfügen, sollen pro Haushalt eine einmalige Landesförderung in Höhe von 8.000 Euro für ein gebrauchtes E-Auto oder aber 10.000€ für ein E-Auto mit Neupreis jeweils unter 32.000€ gewährt werden soll. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, darf ein so geförderter PKW zwei Jahre nicht weiterverkauft werden. Eine Einkommensobergrenze für diese Förderung ist zu überlegen. Die nachhaltige Umgestaltung unseres öffentlichen und privaten Verkehres darf nicht zulasten finanzschwacher Menschen gehen!
Oft ist im ländlichen Raum ein Auto noch unverzichtbar, deshalb ist unser vordringliches Ziel, Radverkehr sowie das Angebot an öffentlicher Mobilität mit Bus, Bahn möglichst komfortabel zu machen, damit der Verzicht auf die Fahrt mit dem Auto attraktiv wird. Die Umstellung auf den CO2-neutralen Verkehr wird uns nicht gelingen, wenn nur Wohlhabende sich klimafreundliche Mobilität leisten können. Wir sind der festen Überzeugung, dass es möglich ist, bis 2030 das gesamte Land an einen kostengünstigen öffentlichen Verkehr anzubinden und schadstoffarme Mobilität für alle Menschen, egal wo sie wohnen, zu ermöglichen. Deswegen wollen wir, dass das Land eine nachhaltige Mobilitätsgarantie gibt und endlich eine Erreichbarkeit für alle Menschen im Land sicherstellt. Bis zum 1.9.2030 müssen alle Ortslagen an den öffentlichen Verkehr angebunden und mindestens über eine stündliche Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr verfügen. Außerdem müssen alle Ortslagen mit baulich getrennten Radwegen angebunden werden. Diese Mobilitätsgarantie soll rechtsverbindlich werden. Für die Wege, für die auch in Zukunft noch ein PKW benötigt wird, wollen wir in den Dörfern elektrische "Dorfauto" etablieren, diese können im Rahmen eines solidarischen Carsharing-Modells von den Bewohner*innen genutzt werden kann.