Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 22.04.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedene Anträge (V-Anträge) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz LV MV |
Beschlossen am: | 22.04.2023 |
Eingereicht: | 22.04.2023, 16:35 |
Antragshistorie: | Version 1 |
M-V stoppt den Bodenverbrauch und stärkt zentrale Ortslagen
Beschlusstext
Einleitung:
Wer viel hat, der hat (leider) auch viel zu verschwenden….
M-V belegt als dünn besiedeltes Flächenland im Vergleich aller deutschen
Bundesländer einen Spitzenplatz beim Flächenverbrauch und beim Verlust von
Freiraumflächen pro Einwohner. Entgegen dem sinkenden Bundestrend ist der
tägliche Flächenverbrauch in M-V steigend.
Die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Flächen)
zerstört unsere Landschaftsräume, vernichtet unwiederbringlich wertvollen
Mutterboden und gefährdet den Erhalt der Biodiversität. Zudem verursacht die
Bebauung von Grünland und Äckern mit Gebäuden und Straßen CO2-Emissionen durch
das Trockenlegen der Böden, genauso wie Emissionen aus trockengelegten
Moorflächen.
Der Bau und die Instandhaltung der mit hohem Flächenverbrauch verbundenen
Straßentrassen und die dazugehörigen technischen Infrastrukturen für Leuchten,
Trinkwasser, Kanalisation, Kläranlagen, Grünflächen, Straßenreinigung, ÖPNV,
etc. binden viele Gelder und Personalstellen in den Landes- und
Kommunalhaushalten. Das Geld und das Personal fehlen den Kommunen und Kreisen
dann an anderer Stelle. Darunter leiden unter anderem soziale Dienstleistungen,
Bildung, Kultur und Klimaschutzmaßnahmen.
Die hohen Infrastrukturkosten schlagen auf die Gebäudeeigentümer und Mieter
durch und machen Wohnen teurer als nötig.
Der weiträumige Siedlungs- und Verkehrsflächenneubau verstärkt und verstetigt
zudem den Zwang zum motorisierten individuellen Verkehr (MIV) und konterkariert
dadurch dauerhaft die Verkehrswende.
Kleinteilig verstreute Siedlungsstrukturen im ländlichen Raum und an den
Stadträndern haben durch ihre im Vergleich zum Geschosswohnungsbau größeren
Hüllflächen pro Wohneinheit einen erhöhten Heizenergiebedarf, der zukünftig
überwiegend mit strombetriebenen Wärmepumpen gedeckt werden wird. Der vermeidbar
höhere Strombedarf durch die energetisch ineffizienten Gebäudekubaturen
erfordert in der Konsequenz mehr Windkraftanlagen und PV-Freilandanlagen als
eigentlich nötig sein könnten. Das belastet den Landschafts- und Naturraum
unnötig und ist durch kompakte Bauformen und Siedlungsstrukturen vermeidbar.
Fast alle anderen Bundesländer organisieren Ihre Siedlungsstrukturen inzwischen
flächensparender und effizienter als M-V.
Mecklenburg-Vorpommern braucht deshalb eine Wende hin zu zukunftsfähigen
Siedlungs- und Infrastrukturen.
Denn nachhaltige Siedlungsstrukturen...:
- nutzen die bereits vorhandenen Siedlungsflächen effizienter, intensiver
und qualitätsvoller.
- haben einen geringen Flächenverbrauch und erhalten damit Natur-,
Landschafts- und Lebensräume.
- haben durchgrünte, attraktive Straßen- und Platzräume mit hoher
Lebensqualität. Dieses Siedlungsgrün ist nicht nur schön, sondern
gewährleistet auch Kühlung in sommerlichen Hitzeperioden und lässt
Starkregen vor Ort besser versickern.
- haben kurze Wege, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu
bewältigen sind.
- haben so kompakte Siedlungsdichten, dass sich der ÖPNV rechnet, weil die
höheren Einwohnerdichten im Einzugsbereich der Haltestellen ein
rentierliches Fahrgastaufkommen ermöglichen.
- sind lebendig, weil sie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Naherholung und
Freizeit in vielfältiger Weise mischen.
- sind kinder- und seniorenfreundlich, weil sie kurze und sozial
kontrollierte Wege bieten.
- sind kommunikativ und sicher, weil man sich vor Ort begegnet und kennt.
- sind bezahlbar und effizient, weil kompakte Quartiere weniger
Infrastruktur pro Kopf benötigen und sich die laufenden Kosten dafür auf
mehr Menschen verteilen.
- sind klimafreundlich, weil sie weniger Energie und weniger Rohstoffe
verbrauchen und grüne Nahwärmenetze ermöglichen.
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN fordern von der Landesregierung:
„10 Punkte für eine nachhaltige und zukunftsweisende Siedlungspolitik“
- Der hohe Bodenverbrauch durch den Neubau von Siedlungs-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen in Außenbereichen ist umgehend zu reduzieren. Bis 2050 ist
der Bodenverbrauch auf Netto-Null zu stoppen. Das heißt, bis spätestens
2050 ist eine Flächenkreislaufwirtschaft umzusetzen. Bis dahin ist jeder
neue Bodenverbrauch im Außenbereich mit einer Bodenverbrauchsabgabe zu
belegen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind für die Entsiegelung und
Renaturierung von Brachflächen zu verwenden.
- Die Flächenkreislaufwirtschaft ist als verbindliches Ziel in das
Klimaschutzgesetz (KSG M-V) aufzunehmen.
- Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes zum Flächensparen und zur
Innenentwicklung im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und in den
Leitlinien aus dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V sind vom Land M-V
und den Kommunen endlich konkret und konsequent um- und durchzusetzen.
Hierfür sind verbindliche raumordnerische Ziele in das
Landesraumentwicklungsprogramm MV aufzunehmen.
- Die Innenentwicklung bestehender Ortslagen ist durch vorrangige
Leerstandsaktivierung, Baulückenschließung, Brachflächen-Recycling und
Nachverdichtung zu forcieren. Es gilt das Prinzip: „Innenentwicklung hat
Vorrang vor Außenentwicklung“. Hierfür sind alle dem Land zur Verfügung
stehenden Mittel zu nutzen, wie z.B. ein verbindliches raumordnerisches
Ziel in das Landesraumentwicklungsprogramm MV aufzunehmen, auf eine
Novellierung des Baugesetzbuchs hinzuwirken, die Landesbauordnung zu
novellieren, kommunales Vorkaufsrecht zu stärken und finanzielle
Förderungen bereitzustellen.
- Den kreisfreien Städten und Gemeinden sind Obergrenzen für die
Wohnbauland- und Gewerbeflächenentwicklung, bzw. zeitlich gestaffelte
Reduktionspfade für einen sinkenden Flächenverbrauch im Hinblick auf das
„Netto-Null-Ziel-2050“ vorzugeben. Hierfür sind verbindliche
raumordnerische Ziele in die Landesraumentwicklungsplanung aufzunehmen. M-
V wirkt auch im Bund in diesem Sinne auf die Anpassung des
Raumordnungsgesetzes (ROG) hin.
- Gemeinden sind auf die Erstellung von integrierten nachhaltigen
Entwicklungskonzepten zu verpflichten, als Voraussetzung dafür,
Landesfördergelder zu erhalten. Darüber hinaus sind kommunenübergreifende,
regionale Flächennutzungspläne in den Stadt-Umland-Räumen sowie für
Ländliche Gestaltungsräume als Planungsinstrument einzuführen, um die
Gemeinden auf eine kooperative Gebietsentwicklung zu orientieren. Der
flächenverbrauchsfördernde wirtschaftliche Konkurrenzdruck zwischen den
Gemeinden ist zu beenden. Hierfür sind Regelungen in das
Landesplanungsgesetz aufzunehmen.
- Im Landesraumentwicklungsprogramm sind verbindliche Mindestwerte für die
Siedlungsdichte von Neubebauungen im Außenbereich einzuführen.
- Das landesweite Flächenmonitoring ist mit einer jährlichen Bilanzierung
und Berichterstattung auf Flächensparen hin zu orientieren.
- Die Landesregierung wird aufgefordert einen „Aktionsplan Flächensparen und
Innenentwicklung“ aufzustellen. Mit dem Aktionsplan sollen
Regionalplanungsverbände, Kreise und Kommunen vom Land mit den
erforderlichen rechtlichen Kompetenzen, Personalkapazitäten und
Finanzmitteln ausgestattet werden, um das Flächensparen und die
Innenentwicklung planen, organisieren und durchführen zu können.
- Es ist ein Landes-Bodenfond einzurichten, der es den Kreisen und Kommunen
ermöglicht auch bei begrenzten Eigenmitteln im Immobilienmarkt zu agieren
und eigenständige, gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung unkompliziert
vorzufinanzieren.
Begründungen:
Begründung zu 1.
Der hohe Bodenverbrauch durch den Neubau von Siedlungs-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen in Außenbereichen….
Der unverhältnismäßig hohe Bodenverbrauch in M-V wird deutlich an drei
Parametern:
- Siedlungs- und Verkehrsflächenbestand (SuV-Flächen) in m2 pro Einwohner
- Neue Flächeninanspruchnahme in ha pro Tag für SuV-Flächen
- Jährlicher Verlust an Freiraumfläche in m2 pro Einwohner
Zu 1.: M-V belegt bei der Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner den
zweithöchsten Platz hinter Brandenburg (MV: 926 m2 / Einw., BB: 984 m2 / Einw.,
Stand 2016, siehe: IÖR-Monitor) Der bundesdeutsche Mittelwert lag bei 524 m2 /
Einw..
(https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=7&lat=5-
-1.23440735163461&lng=9.8822021484375&time=2018&glaettung=0&ind=B20MT&baselayer=-
t-
opplus&raumgl=bld&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&a-
-gs_array=&)
Bayern, als größtes Flächenland stagniert seit Jahren bei 562 m2 / Einw..
Während die Entwicklung der Siedlungsfläche pro Einwohner in Deutschland seit
Jahren zumindest stagniert und der Trend in Brandenburg abnimmt hat sich die
Siedlungs- und Verkehrsfläche in M-V kontinuierlich erhöht (2008: 807 m2 /
Einw., 2016: 926 m2 / Einw., siehe: IÖR-Monitor).
Zu 2.: Drastisch gestiegen ist in M-V die tägliche Neuinanspruchnahme für
Siedlungs- und Verkehrsflächen im Fünfjahresmittel im Vergleich mit den
benachbarten Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg. (MV: 4,6 ha/d,
SH: 1,2 ha/d, BB: 0,7 ha/d, Stand 2021).
(https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=7&lat=5-
-2.72963909783717&lng=11.9366455078125&time=2021&glaettung=0&ind=N01EG&baselayer-
=-
topplus&raumgl=bld&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&-
-ags_array=&)
Zu 3.: Beim jährlichen Verlust von Freiraumfläche pro Einwohner sieht es in MV
demensprechend schlecht aus. Der Freiraumverlust ist seit 2011 steil angestiegen
(2011: 4,87 m2 / Einw. 2020: 11,52 m2 / Einw., siehe: IÖR-Monitor). Im deutschen
Bundesdurchschnitt dagegen sank der Freiraumverlust und lag zudem auf wesentlich
niedrigerem Niveau. (2011: 2,82 m2 / Einw., 2020: 2,30 m2 / Einw.).
(https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=7&lat=5-
-1.63847621195153&lng=11.683959960937502&time=2020&glaettung=0&ind=N03ET&baselay-
e-
r=topplus&raumgl=bld&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=aut-
-o&ags_array=&)
Netto-Null Flächenverbrauch und Flächen-Kreislaufwirtschaft heißen konkret:
Neue Flächenneuausweisungen für SuV-Flächen sind durch die Renaturierung von
ausgewiesenen, aber nicht (mehr) benötigte Siedlungs-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen im Gemeindegebiet auszugleichen.
Flächenverbrauchsabgabe heißt konkret:
Für Bauleitplanungen und Planfeststellungen, die Siedlungs-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen auf Freiflächen im Außenbereich ohne gleichwertiges
Flächenrecycling an anderer Stelle im Gemeindegebiet ausweisen ist mit
Planungsbeginn eine Flächenverbrauchsabgabe durch die Kommunen, bzw. das Land zu
entrichten, die einen Renaturierungs-Fond speist, mit dem
Renaturierungsmaßnahmen gefördert werden können.
Begründung zu 2.
Die Reduzierung der Flächenumwandlung ist in das Klimaschutzgesetz (KSG M-V)
aufzunehmen
Es ist zu prüfen, ob die Reduzierung und Begrenzung der Flächenumwandlung und
die Fokussierung auf Innenentwicklung bereits in das zurzeit in Bearbeitung
befindliche Klimaschutzgesetz (KSG M-V) aufgenommen werden kann, da
Flächenumwandlungen von Freiraum in Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) im
Regelfall mit CO2-Emissionen aus Trockenlegungen verbunden sind. Die Verankerung
im KSG M-V würde dann in der Folge Anpassungen im Landesplanungsgesetz (LPlG M-
V), im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und der Landesbauordnung M-V
(LBauO M-V) auslösen.
Begründung zu 3.
Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes zum Flächensparen und zur
Innenentwicklung….
In der Landesplanung und den Regionalplanungen sind die Themen Flächensparen und
Innenentwicklung als verbindliche Ziele der Raumordnung zu definieren und nicht
mehr als unverbindliche Leitlinien und Grundsätze. Aus „sollte“ muss „soll“
werden. Abweichungen vom Primat der Innenentwicklung müssen stichhaltig
begründet werden und dürfen nur aufgrund definierter Kriterien ausnahmsweise
gestattet werden. In das Landesraumentwicklungsprogramm MV soll das
raumordnerische Ziel „Eine weitere Ausdehnung der
Siedlungsflächeninanspruchnahme ist so weit wie möglich zu minimieren“
aufgenommen werden.
Begründung zu 4.
Die Innenentwicklung bestehender Ortslagen ist durch vorrangige
Leerstandsaktivierung, Baulückenschließung, Brachflächen-Recycling und ….
Das Prinzip „Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung muss
rechtsverbindlich werden. Dies kann durch die Aufnahme eines raumordnerischen
Ziels in das Landesraumentwicklungsprogramm geschehen. Dabei kann die
Formulierung in dieser oder ähnlicher Art erfolgen: „Die Innenentwicklung hat
Vorrang vor der Außenentwicklung, das heißt, vor der Festlegung zusätzlicher
Siedlungsflächen im Außenbereich sind vorrangig die vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale zu nutzen.“
Zur Umsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung sind von den Kommunen die
vorhandenen Innenentwicklungspotenziale in den Siedlungsflächen des Bestands im
Rahmen von Flächennachweisen zu ermitteln und zu nutzen. Dies bedeutet, dass
Kommunen zukünftig Ihre Innenentwicklungspotenziale systematisch erfassen,
bilanzieren und evaluieren müssen, bevor Außenentwicklungen überhaupt geplant
werden dürfen. Das landesweite Flächenkataster ist so zu führen, dass auch die
Leerstände, Baulücken und Brachflächen erfasst und bilanziert werden.
Innenentwicklungspotenziale im Leerstand, in Baulücken, auf Brachflächen und als
Nachverdichtungen in Bestandsquartieren sind durch Landesförderungen für
Bauherren finanziell attraktiver als das Bauen auf der grünen Wiese zu
gestalten.
Die Kommunen brauchen bessere rechtliche Befugnisse und Möglichkeiten, um dem
Gemeinwohl gegenüber dem Eigentumsrecht Geltung zu verschaffen. Abriss- und
Baugebote, Baulandmobilisierung, Bodenbevorratung, die Ausweisung von
städtebaulichen Entwicklungsgebieten nach §165 BauGB und kommunale
Vorkaufsrechte im Grundstücksverkehr müssen für die Kommunen einfacher
handhabbar und rechtssicherer durchsetzbar gestaltet werden. Das Grundgesetz
Artikel 14 „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet [...] Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“,
ist stärker im Sinne des Gemeinwohls zu interpretieren.
Die Landesbauordnung M-V ist in eine Landes(Um)bauordnung M-V im Sinne einer
Vereinfachung und Beförderung der Entwicklung des Gebäudebestands
weiterzuentwickeln. Hemmnisse in der Genehmigungsfähigkeit von Dachausbauten,
Dachaufstockungen, An- und Umbauten, Barrierefreimachungen, Nachverdichtungen,
Nutzungsmischungen und für die Verkehrswende müssen im Rahmen einer Novellierung
der Landesbauordnung aufgehoben, bzw. vereinfacht werden.
Begründung zu 5.
Den kreisfreien Städten und den Gemeinden sind Obergrenzen für die Wohnbauland-
und Gewerbeflächenentwicklung, ….
Durch die Festlegung von gemeindescharfen Baulandkontingenten, die als Ziel der
Raumordnung in der Landesraumentwicklungsplanung rechtsverbindlich aufgenommen
werden, kann die Flächenentwicklung nachhaltig reduziert werden. Wie die
Baulandkontingente festgelegt werden, kann dem Anhang entnommen werden („2.
Erläuterungen zum Verfahren der Mengensteuerung durch Baulandkontingente in
hessischen Regionalen Raumordnungsplänen“)
Für die Reduktionspfade ist das < 30 ha/Tag Reduktionsziel bis 2030 der
Bundesregierung und des Umweltbundesamtes für das Territorium von Deutschland
auf Mecklenburg-Vorpommern herunterzubrechen und den Planungsregionen konkret
zuzuweisen. Der Flächenrechner des Umweltbundesamts (UBA) weißt aus, dass M-V
einen gemittelten Flächenverbrauch für die Jahre 2009-2018 für SuV-Flächen von
515 ha/a (=1,41 ha/d) hatte. Dieser muss bis 2025 für einen 20 ha/a
Reduktionspfad auf 227 ha/a (0,62 ha/d) und für 2030 auf 131 ha/a (= 0,36 ha/d)
reduziert werden, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen. In 2050 muss
der Flächenverbrauch gestoppt und auf Netto-Null reduziert sein, d.h. es wird
eine Flächen-Kreislaufwirtschaft etabliert. Neue Flächenbedarfe werden ab dann
vollständig innerhalb der vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsflächen durch
Flächenrecycling abgedeckt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll sich über die Landesgesetzgebung hinaus
auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im ROG ein bundesweit rechtlich
verbindlicher Rahmen zur Erreichung des Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050
festgeschrieben wird. Bei den bundes- und landesrechtlich definierten
Baulandkontingenten, die als verbindliche Ziele der Raumordnung festgeschrieben
werden, ist die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie (Artikel 28 GG)
gewährleistet, weil jeweils nur maximale Obergrenzen des Flächenverbrauchs
vorgegeben werden und die Gemeinden bis zu dieser Grenze Ihren Flächenverbrauch
selbst gestalten können.
Begründung zu 6.
Gemeinden sind auf die Erstellung von integrierten nachhaltigen
Entwicklungskonzepten zu verpflichten, als …..
Da die kommunalen Haushalte maßgeblich von den Steuereinnahmen durch
Wirtschaftsunternehmen und von den pro Kopf Landeszuweisungen aufgrund der
Bevölkerungszahl abhängen, stehen Kommunen untereinander im Wettbewerb um
Neuansiedlungen. Dies führt zu einem Überbietungswettbewerb zwischen den
Kommunen um maximale Flächenausweisungen für Gewerbe- und
Einfamilienhausgebiete. Damit wird eine effiziente und gemeinwohlorientierte
Siedlungs- und Regionalentwicklungen konterkariert. Diese problematische Dynamik
kann durch eine Pflicht zur Erstellung integrierter, nachhaltiger
Entwicklungskonzepte und durch eine übergeordnete regionale
Flächennutzungsplanung unter der Führung der Regionalplanung in sinnvolle Bahnen
gelenkt werden. Dadurch können soziale, wirtschaftliche und nachhaltige Ziele
der Ortsentwicklung, sowie die Gewerbe- und Siedlungsentwicklungen interkommunal
diskutiert, verhandelt, geplant und so gesteuert werden, dass insgesamt
effiziente und nachhaltige Strukturen für die Region entstehen. Die Lasten und
die Erträge in der Region werden durch diese Planungsinstrumente zwischen den
Kommunen zweckmäßig und fair verteilt.
Für die Einführung der Regionalen Flächennutzungsplanung (RegFNP) ist eine
entsprechende Regelung in das Landesplanungsgesetz aufzunehmen. Der RegFNP soll
innerhalb der Regionalen Planungsverbände in den Stadt-Umland-Räumen und den
Ländlichen Gestaltungsräumen umgesetzt werden.
Weitere Erläuterungen zum RegFNP finden sich im Anhang.
Begründung zu 7.
Im Landesraumentwicklungsprogramm sind verbindliche Mindestwerte für die
Siedlungsdichte von Neubebauungen im Außenbereich einzuführen.
Es sollen verbindliche Mindest-Siedlungsdichten (Wohneinheiten/Hektar) für
unterschiedliche Raumkategorien (z.B. Zentrale Orte, Stadt-Umland-Räume,
Hauptorte, Ländlicher Raum, Ländliche Gestaltungsräume, etc.) definiert werden,
um die Kommunen auf flächeneffiziente Siedlungsstrukturen zu orientieren. Das
Landesraumentwicklungsprogramm weißt zwar den grundsätzlich richtigen Weg, ist
aber in der jetzigen Fassung zu unkonkret und damit meist wirkungslos.
Nachhaltige Dichte im Städtebau zielt auf kompakte und durchgrünte bauliche
Strukturen, die ein Ausufern der Siedlungen in die Fläche vermeiden. In
verdichteteren Siedlungsbereichen ist die Versorgung mit Energie über Wärmenetze
effektiver umzusetzen als bei einer lockereren Bebauung. Zusätzlich ist eine
Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln weniger aufwendig und günstiger zu
betreiben.
Begründung zu 8.
Das landesweite Flächenmonitoring ist mit einer jährlichen Bilanzierung und
Berichterstattung auf Flächensparen hin zu orientieren.
Voraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung des Flächensparens ist
Transparenz, Verantwortung und Kontrolle. Dazu ist ein auf Flächensparen
orientierter Monitoring- und Controllingprozess von der Landesregierung
einzurichten. Fortschritte, Hemmnisse, Zielabweichungen und Steuerungsmaßnahmen
sind zu bilanzieren, zu evaluieren und es ist jährlich ein öffentlicher Bericht
zum Umsetzungsstand des Netto-Null Ziels zu erstatten. Bei Zielpfadabweichungen
sind Maßnahmen zum Nachsteuern durch das Land kurzfristig zu ergreifen.
Verfehlungen sind mit Restriktionen (z.B. Kürzungen der Landesmittelzuweisungen)
zu belegen.
Die Erfassung und statistische Auswertung des täglichen Zuwachses der Siedlungs-
u. Verkehrsfläche und jährliche Berichterstattung kann sich am Beispiel von
Baden-Württemberg orientieren. Link: https://www.statistik-
bw.de/BevoelkGebiet/GebietFlaeche/GB-FV-LR.jsp
Begründung zu 9.
Die Landesregierung wird aufgefordert einen „Aktionsplan Flächensparen und
Innenentwicklung“ aufzustellen. Mit dem Aktionsplan ….
Die personelle und finanzielle Ausstattung in den Regionalen Planungsverbänden,
Kreisen und Kommunen ist überwiegend nicht ausreichend, um Maßnahmen zum
Flächensparen und zur Innenentwicklung effektiv umzusetzen zu können. Die hohen
personellen und finanziellen Aufwände für die Innenentwicklung müssen
kompensiert und Instrumente zur Flächenbewirtschaftung müssen bereitgestellt
werden, um eine aktive Flächenkreislaufpolitik und nachhaltige Ortsentwicklung
durchführen zu können. In einem vom Land initiierten „Aktionsplan Flächensparen
und Innenentwicklung“ sollen daher gemeinsam mit den regionalen und kommunalen
Ebenen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer flächensparenden und nachhaltigen
Siedlungsentwicklung definiert und umgesetzt werden. Hierzu gehören u.a.:
- Die Schaffung von Personalstellen, bzw. alternativ die Bereitstellung von
Budgets für externe Beratungsleistungen zur Innenentwicklung und für ein
proaktives Flächenmanagement durch „Flächenmanager“.
- Die Schaffung einer „Landesagentur für Innenentwicklung und
Flächensparen“, die Kommunen und Kreise aufsuchend informiert,
Startberatung gibt, über ein Experten-Netzwerk professionelle Beratung,
Moderation und Unterstützungen vermittelt sowie die Prozesse mit
Monitoring und Controlling begleitet.
- Der Ausbau des landesweiten Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystems (ALKIS) als kontinuierlich gepflegtes Bauland-,
Brachflächen- und Leerstandskataster zur Ermittlung, Bilanzierung und
Evaluierung von Innenentwicklungspotenzialen und zum aktiven
Flächenmanagement.
- Ein jährlicher Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzung des
Aktionsplans „Flächensparen und Innenentwicklung“
Begründung zu 10.
Es ist ein Landes-Bodenfond einzurichten, der es den Kreisen und Kommunen
ermöglicht auch bei begrenzten Eigenmitteln ….
Ohne eigenständige Zugriffsmöglichkeiten auf Grund und Boden können Kommunen
keine aktive und selbstbestimmte Stadt- und Ortsentwicklung betreiben. Vielen
Gemeinden fehlen die Eigenmittel im Kommunalhaushalt, um Grundstücke und Gebäude
zu erwerben, sodass es den Kommunen praktisch oft nicht möglich ist
Liegenschaften und Ortsbereiche nach Gemeinwohlinteressen zu entwickeln.
„Stadtentwicklung“ passiert deshalb oftmals ungeplant und gemeinwohlschädigend
aus Spekulationsinteressen. Hier kann ein Bodenfonds des Landes helfen. Aus ihm
können Kommunen Grundstücks- und Immobilienkäufe vorfinanzieren und nachfolgend
langfristig an das Land zurückzahlen. Durch dieses revolvierende
Finanzierungsprinzip füllt sich der Landesfond immer wieder auf und kann für das
Land auf lange Sicht kostenneutral betrieben werden.