Die Hilfsfrist kann im einfachen Gesetzgebungsverfahren verändert werden, deshalb ist es ausreichend, wenn im Antrag die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist eingefordert wird. Das lässt uns auch parteiintern die Möglichkeit nach besseren Lösungen zu suchen.
Technische Anmerkung (von Denis Wermuth): Die angezeigte Löschung in Zeile 187f ist nicht Teil des Antrags und wurde durch ein technisches Problem im Antragsgrün erzeugt. Der ÄA bezieht sich ausschließlich auf den Absatz zum Bürgerschaftlichen Engagement.
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Denis Wermuth: