Sollte die Satzung des landesverbandes dahingehend geändert werden, dass Änderungsanträge zu LDK-Anträgen (nicht Dringlichkeitsanträgen) mindestens eine Woche vor der LDK eingereicht werden müssen, dann muss die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz ebenfalls an dieser Stelle geändert werden.
Satzungsänderung: | Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne MV (Grundlage für ÄA) |
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Antragsteller*in: | Ole Krüger (KV Rostock) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.08.2023, 14:50 |
Kommentare
Hannes Damm:
Ayla-Emma Askin:
Mir geht es auch so, dass ich oft erst zwei, drei Tage vor der LDK mich intensiv mit den Anträgen beschäftige, da ich sonst mich an die Hälfte nicht mehr erinnern kann.
Ole Krüger:
Ingrid Mattern:
Ole Krüger:
Ingrid Mattern:
Die vorgeschlagene Regelung "spätestens am Tag vor der Landesdelegiertenkonferenz, in der Regel eine Woche vor der Landesdelegiertenkonferenz"
1. animiert dazu sich spätestens eine Woche vorher damit auseinanderzusetzen und kann zu einer gängigen Praxis werden - nicht wie ich erst heute zwischen Landeshaushalt und Landtagssitzungswoche 2 Tage vorher ;),
2. erlaubt den lebhaften Diskurs, die ausführliche Recherche, das bestmögliche Ergebnis (siehe Argument Hannes Damm oben)
3. unterbindet die Möglichkeit, wie bisher und z.B. im Landtag gängige Praxis, noch während der Debatte Änderungen zu beantragen zu Gunsten eine besseren Planbarkeit mit der "verlässlich gearbeitet werden kann" (Argument Antragssteller*in).
Emanuel Stuve: