Basiert auf dem Änderungsantrag: | LDK-GO-Ä1 / S-Ä3: Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne MV (Grundlage für ÄA) |
---|---|
Satzungsänderung: | Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne MV (Grundlage für ÄA) |
Antragsteller*in: | Kreisverband Rostock (dort beschlossen am: 19.09.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.09.2023, 11:51 |
Ä1 zu LDK-GO-Ä1/S-Ä3: Geschäftsordnung Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne MV (Grundlage für ÄA)
Antragstext
Von Zeile 91 bis 93 einfügen:
- Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen von mindestens 5 Mitgliedern oder einem Parteigremium mindestens 48 Stunden vor dem offiziellen Beginn der Landesdelegiertenkonferenz eingereicht werden um von der Landesdelegiertenkonferenz behandelt werden zu können.
Geschäftsordnung für die Landesdelegiertenkonferenzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in Mecklenburg Vorpommern
zuletzt geändert durch Beschluss der LDK in Güstrow am 04. März 2017
§ 1 Einladung
Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) werden durch den Landesvorstand (LaVo) in der
Regel mit einer Frist von sechs Wochen durch schriftliche Ladung unter Beifügung
der vorläufigen Tagesordnung an die gewählten Delegierten einberufen. Die
Festsetzung des Termins soll 12 Wochen vor der LDK erfolgen.
§ 2 Sitzungsablauf
Der Sitzungsablauf ist folgender:
- Eröffnung, Wahl des Präsidiums
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Empfehlung der Antragskommission
- Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Behandlung der Tagesordnung
- Schließung der Sitzung
§ 3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums
- Die LDK wird durch ein Mitglied des LaVo eröffnet.
- Zur Leitung der Sitzung wählt die LDK ein Präsidium, das aus mindestens
drei Mitgliedern besteht. Ein Mitglied wird durch den LaVo vorgeschlagen,
ein Mitglied durch den gastgebenden Kreisverband. Die anderen Mitglieder
werden aus den Reihen der Delegierten vorgeschlagen.
- Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der
Delegierten.
- Das Präsidium trifft seine Entscheidungen mit den Stimmen der Mehrheit der
nach Abs. 2 gewählten Mitglieder.
- Die Aufgaben einer Antragskommission während der LDK werden durch das
Präsidium wahrgenommen. Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit
von Anträgen.
- Das Präsidium übt während der Sitzung das Hausrecht aus.
- Bei Zweifeln über die Auslegung der GO entscheidet das Präsidium.
- Das Mitglied des Präsidiums, das die Behandlung eines TOP leitet, darf
weder Anträge stellen noch für oder gegen Anträge sprechen.
§ 4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung
- Die LDK wählt eine Mandatsprüfungskommission, die aus zwei Mitgliedern
besteht. Die Kommission stellt nach ihrer Bestätigung die
Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
- Die LDK ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
§ 5 Tagesordnung
Die vom LaVo vorgeschlagene vorläufige Tagesordnung kann auf Antrag einer/eines
Delegierten mit der Mehrheit der anwesenden Delegierten geändert oder ergänzt
werden. Die LDK beschließt die Tagesordnung mit der Mehrheit der anwesenden
Delegierten.
§ 6 Redeordnung
- Das Präsidium führt eine quotierte Redeliste und bringt sie in sachliche
Zusammenhänge.
- Die Redezeit ist auf drei Minuten pro Beitrag begrenzt. Eine Verlängerung
kann durch die Versammlung beschlossen werden.
- In derselben Angelegenheit soll niemand öfter als zweimal das Wort
ergreifen.
- Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines TOP möglich.
§ 7 Rederecht
Rederecht hat jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gästen wird in der Regel
das Rederecht gewährt.
§ 8 Sachanträge
- Anträge zur LDK müssen dem Landesvorstand mindestens vier Wochen vor der
LDK schriftlich vorliegen. Bis spätestens drei Wochen vor der LDK sind die
Anträge durch die Landesgeschäftsstelle an die Kreis- beziehungsweise
Ortsverbände zu senden. Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen
eines vorläufigen Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld der LDK eine
Antragskommission. Sie setzt sich zusammen aus dem/der
Landesgeschäftsführer_in, einem Mitglied des Landesvorstandes, sowie drei
durch die LDK für ein Jahr gewählten Mitglieder. Die Antragskommission
bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in
Zusammenarbeit mit den Antragstellern_innen vor. Sie kann der LDK
Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre
Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird
zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum
Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen
zulässig. Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder der Antragskommission gegeben. Im übrigen gilt die
Landessatzung.
- Anträge werden nach Inhalt gekennzeichnet, beispielsweise:
- T für Anträge zur Tagesordnung
- S für Anträge zur Satzung/Geschäftsordnung
- P für Anträge zum Programm
- D für Dringlichkeitsanträge
- V für Verschiedenes.
- Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge
behandelt werden. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Sie werden
zugelassen, wenn sich die Mehrheit der anwesenden Delegierten für ihre
Behandlung ausspricht. Dies gilt nicht für Änderungsanträge zu bereits
zugelassenen Anträgen. Satzungsändernde Anträge und Anträge auf Abwahl aus
Ämtern der Partei können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.
- Anträge - auch Ergänzungs- oder Änderungsanträge - bedürfen der
Schriftform. Bei Ergänzungs- oder Änderungsanträgen kann durch das
Präsidium von dieser Regelung abgewichen werden, wenn die Verständlichkeit
des Antrages gewahrt bleibt.
- Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen von mindestens 5 Mitgliedern oder
einem Parteigremium mindestens 48 Stunden vor dem offiziellen Beginn der Landesdelegiertenkonferenz eingereicht werden um von der
Landesdelegiertenkonferenz behandelt werden zu können.
§ 9 Anträge zur Geschäftsordnung
- Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) können durch die Delegierten
jederzeit durch Heben beider Hände gestellt werden.
- GO-Anträge sind:
- Schluss der Rednerliste
- Abbruch der Aussprache
- Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
- Vertagung oder Aufhebung eines TOP
- Ausschluss und Wiederherstellen der Öffentlichkeit
- Unterbrechung, Vertagung und Aufhebung der Sitzung
- Einholung eines Frauenvotums
- Erneute Befassung bereits geschlossener Beratungsgegenstände
(Rückholanträge) - Antrag auf schriftliche Abstimmung
- Verweisung eines Antrages an eine Landesarbeitsgemeinschaft
- Während laufender Redebeiträge und Abstimmungen sind
Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
- Zu GO-Anträgen findet keine Aussprache statt. Sie werden nach maximal
einem Pro und einem Kontra zur Abstimmung gebracht.
- Anträge nach Abs. 2 a) und b) kann nur stellen, wer noch nicht zur Sache
gesprochen hat. Vor einer Entscheidung ist die Redner_innenliste bekannt
zu geben.
§ 10 Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, solange Satzung und GO
nichts anderes vorschreiben.
- GO-Anträge bedürfen einer einfachen Mehrheit. Anträge, die die
Geschäftsordnung selbst betreffen, sowie Rückholanträge nach § 9, Abs. 2,
lit. h bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
§ 11 Protokoll
- Über die LDK ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Daraus muss
ersichtlich sein, wann und wo die LDK stattgefunden hat, wer teilnahm,
welche Gegenstände verhandelt wurden, welche Beschlüsse gefasst und welche
Wahlen durchgeführt wurden.
- Die Namen der Antragsteller_innen, die Anträge sowie die Abstimmungs- und
Wahlergebnisse sind festzuhalten.
- Das Protokoll wird von drei Mitgliedern des Präsidiums und dem/der
Schriftführer_in gezeichnet. Es wird auf der folgenden LDK bestätigt.
Von Zeile 91 bis 93 einfügen:
- Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen von mindestens 5 Mitgliedern oder einem Parteigremium mindestens 48 Stunden vor dem offiziellen Beginn der Landesdelegiertenkonferenz eingereicht werden um von der Landesdelegiertenkonferenz behandelt werden zu können.
Geschäftsordnung für die Landesdelegiertenkonferenzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in Mecklenburg Vorpommern
zuletzt geändert durch Beschluss der LDK in Güstrow am 04. März 2017
§ 1 Einladung
Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) werden durch den Landesvorstand (LaVo) in der
Regel mit einer Frist von sechs Wochen durch schriftliche Ladung unter Beifügung
der vorläufigen Tagesordnung an die gewählten Delegierten einberufen. Die
Festsetzung des Termins soll 12 Wochen vor der LDK erfolgen.
§ 2 Sitzungsablauf
Der Sitzungsablauf ist folgender:
- Eröffnung, Wahl des Präsidiums
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Empfehlung der Antragskommission
- Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Behandlung der Tagesordnung
- Schließung der Sitzung
§ 3 Eröffnung, Wahl und Aufgaben des Präsidiums
- Die LDK wird durch ein Mitglied des LaVo eröffnet.
- Zur Leitung der Sitzung wählt die LDK ein Präsidium, das aus mindestens
drei Mitgliedern besteht. Ein Mitglied wird durch den LaVo vorgeschlagen,
ein Mitglied durch den gastgebenden Kreisverband. Die anderen Mitglieder
werden aus den Reihen der Delegierten vorgeschlagen.
- Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der
Delegierten.
- Das Präsidium trifft seine Entscheidungen mit den Stimmen der Mehrheit der
nach Abs. 2 gewählten Mitglieder.
- Die Aufgaben einer Antragskommission während der LDK werden durch das
Präsidium wahrgenommen. Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit
von Anträgen.
- Das Präsidium übt während der Sitzung das Hausrecht aus.
- Bei Zweifeln über die Auslegung der GO entscheidet das Präsidium.
- Das Mitglied des Präsidiums, das die Behandlung eines TOP leitet, darf
weder Anträge stellen noch für oder gegen Anträge sprechen.
§ 4 Beschlussfähigkeit, Mandatsprüfung
- Die LDK wählt eine Mandatsprüfungskommission, die aus zwei Mitgliedern
besteht. Die Kommission stellt nach ihrer Bestätigung die
Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
- Die LDK ist beschlussfähig, wenn und solange mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
§ 5 Tagesordnung
Die vom LaVo vorgeschlagene vorläufige Tagesordnung kann auf Antrag einer/eines
Delegierten mit der Mehrheit der anwesenden Delegierten geändert oder ergänzt
werden. Die LDK beschließt die Tagesordnung mit der Mehrheit der anwesenden
Delegierten.
§ 6 Redeordnung
- Das Präsidium führt eine quotierte Redeliste und bringt sie in sachliche
Zusammenhänge.
- Die Redezeit ist auf drei Minuten pro Beitrag begrenzt. Eine Verlängerung
kann durch die Versammlung beschlossen werden.
- In derselben Angelegenheit soll niemand öfter als zweimal das Wort
ergreifen.
- Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines TOP möglich.
§ 7 Rederecht
Rederecht hat jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gästen wird in der Regel
das Rederecht gewährt.
§ 8 Sachanträge
- Anträge zur LDK müssen dem Landesvorstand mindestens vier Wochen vor der
LDK schriftlich vorliegen. Bis spätestens drei Wochen vor der LDK sind die
Anträge durch die Landesgeschäftsstelle an die Kreis- beziehungsweise
Ortsverbände zu senden. Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen
eines vorläufigen Tagesordnungsentwurfs übernimmt im Vorfeld der LDK eine
Antragskommission. Sie setzt sich zusammen aus dem/der
Landesgeschäftsführer_in, einem Mitglied des Landesvorstandes, sowie drei
durch die LDK für ein Jahr gewählten Mitglieder. Die Antragskommission
bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in
Zusammenarbeit mit den Antragstellern_innen vor. Sie kann der LDK
Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre
Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird
zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum
Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen
zulässig. Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder der Antragskommission gegeben. Im übrigen gilt die
Landessatzung.
- Anträge werden nach Inhalt gekennzeichnet, beispielsweise:
- T für Anträge zur Tagesordnung
- S für Anträge zur Satzung/Geschäftsordnung
- P für Anträge zum Programm
- D für Dringlichkeitsanträge
- V für Verschiedenes.
- Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge
behandelt werden. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Sie werden
zugelassen, wenn sich die Mehrheit der anwesenden Delegierten für ihre
Behandlung ausspricht. Dies gilt nicht für Änderungsanträge zu bereits
zugelassenen Anträgen. Satzungsändernde Anträge und Anträge auf Abwahl aus
Ämtern der Partei können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.
- Anträge - auch Ergänzungs- oder Änderungsanträge - bedürfen der
Schriftform. Bei Ergänzungs- oder Änderungsanträgen kann durch das
Präsidium von dieser Regelung abgewichen werden, wenn die Verständlichkeit
des Antrages gewahrt bleibt.
- Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen von mindestens 5 Mitgliedern oder
einem Parteigremium mindestens 48 Stunden vor dem offiziellen Beginn der Landesdelegiertenkonferenz eingereicht werden um von der
Landesdelegiertenkonferenz behandelt werden zu können.
§ 9 Anträge zur Geschäftsordnung
- Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) können durch die Delegierten
jederzeit durch Heben beider Hände gestellt werden.
- GO-Anträge sind:
- Schluss der Rednerliste
- Abbruch der Aussprache
- Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
- Vertagung oder Aufhebung eines TOP
- Ausschluss und Wiederherstellen der Öffentlichkeit
- Unterbrechung, Vertagung und Aufhebung der Sitzung
- Einholung eines Frauenvotums
- Erneute Befassung bereits geschlossener Beratungsgegenstände
(Rückholanträge) - Antrag auf schriftliche Abstimmung
- Verweisung eines Antrages an eine Landesarbeitsgemeinschaft
- Während laufender Redebeiträge und Abstimmungen sind
Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
- Zu GO-Anträgen findet keine Aussprache statt. Sie werden nach maximal
einem Pro und einem Kontra zur Abstimmung gebracht.
- Anträge nach Abs. 2 a) und b) kann nur stellen, wer noch nicht zur Sache
gesprochen hat. Vor einer Entscheidung ist die Redner_innenliste bekannt
zu geben.
§ 10 Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, solange Satzung und GO
nichts anderes vorschreiben.
- GO-Anträge bedürfen einer einfachen Mehrheit. Anträge, die die
Geschäftsordnung selbst betreffen, sowie Rückholanträge nach § 9, Abs. 2,
lit. h bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
§ 11 Protokoll
- Über die LDK ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Daraus muss
ersichtlich sein, wann und wo die LDK stattgefunden hat, wer teilnahm,
welche Gegenstände verhandelt wurden, welche Beschlüsse gefasst und welche
Wahlen durchgeführt wurden.
- Die Namen der Antragsteller_innen, die Anträge sowie die Abstimmungs- und
Wahlergebnisse sind festzuhalten.
- Das Protokoll wird von drei Mitgliedern des Präsidiums und dem/der
Schriftführer_in gezeichnet. Es wird auf der folgenden LDK bestätigt.
Kommentare