V1: Ambulante Pflege in MV stärken
Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 23.09.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Verschiedene Anträge (V-Anträge) |
Antragsteller*in: | Timo Pfarr (KV Vorpommern-Greifswald) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.08.2023, 16:51 |
Antragshistorie: | Version 1(07.08.2023) |
Kommentare
Ingrid Mattern:
Zu 4.
Aus meiner Sicht kann in drei Monaten eine Klärung herbeigeführt werden, wenn nicht schon geschehen.
Nach § 132a Absatz 4 Satz 1 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich Verträge mit den Leistungserbringern über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung.
Gemäß § 132a Absatz 4 Satz 7 SGB V kann die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen von den Krankenkassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.
Einigen sich die Kassen nicht mit den Leistungserbringern darüber kann gemäß
§ 132a Absatz 4 Satz 10 SGB V der Vertragsinhalt durch eine von den Vertragspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson innerhalb von drei Monaten festgelegt werden.
Dieser Weg ist aus meiner Sicht zwingend zu gehen, um eine Angleichung der Verträge an die tarifvertraglich vereinbarte Vergütung zu erzielen. Dies dauert 3 Monate und ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Darauf würde die Landesregierung auch immer verweisen können.
Sofern die Kassen dagegen Widerspruch oder eine Klage einlegen bleibt der Schiedsspruch bis zu einer ablehnenden Entscheidung des Gerichts wirksam, das regelt § 132a Absatz 4 Satz 11 Halbsatz 2 SGB V. Eine Klage ist aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage unwahrscheinlich und selbst wenn sie eingelegt würde, wäre sie jedenfalls bis zur Entscheidung, aber wahrscheinlich auch darüber hinaus, ohne Wirkung.
Zu 1. Soll eine Finanzierung der Krankenkassen (so aus der Begründung herauslesbar und die Gesetzeslage § 132a Absatz 4 SGB V) oder tatsächlich eine neuer Weg der Finanzierung durch das Land ohne Einhaltung des dreimonatigen gesetzlichen Verfahrens gegangen werden?
Timo Pfarr:
Das aktuelle System auf das du dich beziehst funktioniert also in der Theorie und in einer heilen Welt vor 10 oder 20 Jahren. In der Realtität sorgt es in der heutigen Zeit für katastrophale Folgen (siehe unten).
Zu 1. Das aktuelle System sorgt gerade dafür, dass 75 Prozent der Pflegedienste angeben insolvenzgefährdet zu sein. Auch hier muss in meinen Augen das Land Verantwortung übernehmen. Es soll sich also beides nicht ausschließen. Die Kassen bleiben selbstverständlich weiterhin für die Vergütung der erste Ansprechpartner. Wenn das aber nicht reicht, dann muss in der jetzigen Situation des Pflegenotstandes als allerletzte Möglichkeit das Land im Notfall einspringen.