Die Bezeichnung „kooptierte Mitglieder“ ist missverständlich. Das Recht Mitglieder des Landesvorstandes zu wählen, obliegt allein der Landesdelegiertenkonferenz. Auch wenn der Antrag klarstellt, dass es sich um nicht-stimmberechtigte Mitglieder handelt, so kann durch die Bezeichnung "Mitglied" eben dieser erweckt werden. Rechte, Pflichten und Status eines Landesvorstandesmitgliedes sind zudem mehr als nur Stimmrecht. Rechte, Pflichten und Status eines "kooptierten Mitgliedes" des Landesvorstandes wären unklar und missverständlich. Um dies auszuschließen, beantragen wir, dass der „Titel“ des Ehrenamtes „Beauftragte*r des Landesvorstandes“ heißen soll. Damit ist klargestellt, dass es sich nicht um ein Mitglied des Landesvorstandes handelt.
Zudem stellt der Änderungsantrag sicher, dass keine partei-internen Doppelstrukturen geschaffen werden.
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