Die Deckelung der Delegiertenzahlen auf hundert benachteiligt kleinere Kreisverbände und könnte dazu führen, dass diesen in Zukunft trotz Wachstum immer weniger Delegierte zustehen, wenn beispielsweise „große“ Kreisverbände proportional mehr Mitglieder gewinnen als die kleinen. Gerade die flächenmäßig großen Kreisverbände haben einen nicht zu unterschätzenden Strukturnachteil, der in der Berechnung der Delegiertenzahlen ausgeglichen werden sollte. Wer den ländlichen Raum stärken möchte, muss ihm auch Gelegenheit geben sich angemessen auf einer LDK zu artikulieren. Mit immer weniger Delegierten ist die Vorbereitung einer LDK im Ehrenamt kaum zu schaffen. Die mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagene Regelung knüpft an die aktuell gültige an, verlangsamt aber das Wachstum der Delegiertenzahlen. Es kommen fast dieselben Delegiertenzahlen heraus, wie bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung, wobei die „Großen“ teilweise sogar noch Delegierte abgezogen bekommen, was mit der Begründung der Satzungsänderung ja in ihrem Sinne wäre. Um die Delegiertengröße der jetzigen LDK zu erreichen, bräuchte es knapp 500 neue Mitglieder. Anbei ein Vergleich der bisherigen Regelung, der vorgeschlagenen Satzungsänderung und dem Änderungsantrag dazu
Verband (Mitglieder)
Alte Regelung
Satzungsänderungsvorschlag
Dieser Vorschlag
LRO (90)
9
8
9
LUP (63)
7
5
7
MSE (134)
14
11
11
NWM (140)
14
12
12
Rostock (349)
35
28
26
SN (123)
13
10
11
VG (177)
18
15
14
VR (184)
19
15
15
GJ
2
2
2
Kommentare
Clemens Wloczka:
Die Mitgliederentwicklung sah bisher so aus, dass sich die Prozentuale Verteilung nicht großartig geändert hat, zumindest nicht zugunsten der größeren Verbände: https://wiki.gruene-mv.de/Mitgliederentwicklung#Prozentuale_Mitgliederverteilung
Zudem haben auch Nicht-Delegierte die Möglichkeit, Redebeiträge bei der LDK zu machen oder ihre Delegierten im Vorfeld zu unterstützen.